Überprüfung zur Rauchmelderpflicht

19.01.2016
Uns erreichen die letzten beiden Tage diverse Anfragen zu Meldungen über Überprüfungen zur Rauchmelderpflicht.
Uns ist dazu nichts Konkretes bei uns in der Region bekannt. Grundsätzlich können wir aber bestätigen, dass weder Feuerwehrleute noch andere Beauftragte von einer Behörde ins Haus kommen, um die Rauchmelder Pflicht zu überprüfen.
Wir können nur dringend davon abraten, fremde Personen unter einem solchen Vorwand ins Haus zu lassen. Im Zweifelsfall sollte beim Auftreten solcher Personen sofort die Polizei auch über Notruf 110 informiert werden.
Falls Unternehmen von der jeweiligen Hausverwaltung eines Mietshauses über einen Wartungsvertrag mit der Überprüfung der Funktionsfähigkeit vorhandener Rauchmelder beauftragt wurden, haben die Mitarbeiter sicher Verständnis dafür, wenn die Bewohner dies durch einen Rückruf bei der Hausverwaltung zunächst überprüfen, um sicher zu gehen, dass alles seine Richtigkeit hat.
KBR Ostheimer - KFV Aschaffenburg e.V.