Regierung von Unterfranken gibt grünes Licht
Das Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 mit seiner Besatzung von neun Personen ist für die selbstständige Brandbekämpfung, zum Fördern von Löschwasser und zur Durchführung technischer Hilfeleistungen konzipiert. Neben der feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe (9 Einsatzkräfte) ist auch eine festgelegte Standard-Zusatzbeladung „Technische Hilfeleistung“ vorhanden. Es verfügt über eine vom Fahrzeugmotor angetriebene, fest eingebaute Kreiselpumpe und eine Schnellangriffseinrichtung oder Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe. Der eingebaute Löschwasserbehälter hat eine Kapazität von mindestens 1.600 Liter. Das Fahrzeug hat eine zulässige Gesamtmasse von 16.000 kg.
Die staatliche Förderung erfolgt aus Mitteln der Feuerschutzsteuer im Rahmen des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts mit Ermächtigung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration.
Nach diesem wichtigen Schritt kann die Feuerwehr mit der Ausschreibung starten.
[lg | Bild: ds]